Mitglied des Vereins kann jeder werden, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und sich zur Einhaltung der Vereinssatzung und der Fischereiordnung verpflichtet. Zehn- bis achtzehnjährige gehören der Jugendgruppe des Vereins an.
Ein Aufnahmeantrag ist schriftlich beim Vereinsvorstand zu stellen. Über den Antrag auf Aufnahme wird vom Vorstand mit Stimmenmehrheit entschieden. Voraussetzung einer Aufnahme als aktives Mitglied ist der Nachweis über die bestandene Sportfischerprüfung und ein gültigen Fischereischein. Dem Aufnahmeantrag ist ein aktuelles Passbild in digitaler Form für den Sportfischerpass beizufügen.
Es werden Neuaufnahmen nur mit Einzugsermächtigung berücksichtigt.
Jedes aktive Mitglied bis 65 Jahre muss jährlich 10 Arbeitsstunden leisten. Wenn keine Arbeitsstunden geleistet werden, muss ein Ersatzgeld (Arbeitsdienstersatzgeld) zu Gunsten des Vereins bezahlt werden. Behinderte Mitglieder mit einen Behindertengrad von über 50% sind vom Arbeitsdienst befreit.
Die Aufnahmegebühr und der entsprechende Jahresbeitrag werden bei Aufnahme in den Verein vom angegebenen Konto abgebucht. Die Aufnahme erfolgt jeweils zu Jahresbeginn und Jahresmitte des Kalenderjahres.
Der Beitrag in den Folgejahren und das Arbeitsdienstersatzgeld für nicht geleistete Arbeitsstunden des Vorjahres, wird dann automatisch vom Konto Anfang Februar eingezogen.
Die neuen Erlaubniskarten und die Beitragsmarke wird im Januar in der Jahreshauptversammlung - soweit die alte Erlaubniskarte, eingetragen mit den Fangergebnissen - abgegeben wurde, ausgegeben. Ansonsten ist ein separater Termin zur Abholung erforderlich.
Fördermitglied des Vereins kann jede Person werden, wer die Aufnahme beantragt. Sie zahlen den vom Vorstand jeweils für fördernde Mitglieder festgesetzten Jahresbeitrag. Fördermitglieder sind nicht berechtigt den Fischfang innerhalb der Vereinsgewässer auszuüben. Fördermitglieder brauchen keinen Arbeitsdienst leisten (dürfen aber).
aktive Mitglieder 85,00 €
JAHRESBEITRAG
aktive Mitglieder 130,00 €
passive Mitglieder 40,00 €
Jugend 36,00 €
ARBEITSDIENSTERSATZGELD
8,50 € für jede nicht geleistete Stunde